Wirtschafsdünger-Förderung

Richtline 2026

Förderung für die Vergärung von Wirtschaftsdünger

Förderfähig sind Investitionen in emissionsmindernde Maßnahmen zur Vergärung von Wirtschaftsdüngern für landwirtschaftliche Betriebe und Biogasanlagenbetreiber.

 

Folgende Maßnahmen sind mit bis zu 40 % förderfähig:

Abdeckung und Bau von Gärrestelagern:
-> 2.1 --> Gasdichte Abdeckung (hier kann auch der Bau eines neuen Gärrestelagers förderfähig sein, sofern bestehende Behälter nicht zur gasdichten Abdeckung geeignet sind)
-> 2.2 Bau von Gärrestelagern bei Erhöhung des Wirtschaftsdünger-Anteils


Umrüstung von Bestandsanlagen

Spezifische Anlagenteile für Biogas-Neuanlagen

Bereitstellung von Wirtschafsdüngern bzw. Rohgas für Gemeinschaftsanlagen

Sonstige Maßnahmen zur Erhöhung der Wi-Düngermengen bzw. zur Emissionsminderung

Investitionsbegleitende Maßnahmen

Sachkundige Begleitung (bis zu 80 % förderfähig)

 

Da wir selbst eine Biogasanlage betreiben, können wir Ihnen hier praxisnahe sachkundige Begleitung bieten!

 

Weitere Informationen finden Sie auf folgender externen Seite: FNR - Wirtschaftsdüngerförderung

 

 

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