Richtline 2026
Förderung für die Vergärung von Wirtschaftsdünger
Förderfähig sind Investitionen in emissionsmindernde Maßnahmen zur Vergärung von Wirtschaftsdüngern für landwirtschaftliche Betriebe und Biogasanlagenbetreiber.
Folgende Maßnahmen sind mit bis zu 40 % förderfähig:
Abdeckung und Bau von Gärrestelagern:
-> 2.1 --> Gasdichte Abdeckung (hier kann auch der Bau eines neuen Gärrestelagers förderfähig sein, sofern bestehende Behälter nicht zur gasdichten Abdeckung geeignet sind)
-> 2.2 Bau von Gärrestelagern bei Erhöhung des Wirtschaftsdünger-Anteils
Umrüstung von Bestandsanlagen
Spezifische Anlagenteile für Biogas-Neuanlagen
Bereitstellung von Wirtschafsdüngern bzw. Rohgas für Gemeinschaftsanlagen
Sonstige Maßnahmen zur Erhöhung der Wi-Düngermengen bzw. zur Emissionsminderung
Investitionsbegleitende Maßnahmen
Sachkundige Begleitung (bis zu 80 % förderfähig)
Da wir selbst eine Biogasanlage betreiben, können wir Ihnen hier praxisnahe sachkundige Begleitung bieten!
Weitere Informationen finden Sie auf folgender externen Seite: FNR - Wirtschaftsdüngerförderung