Förderung
Bundesprogramm Energieeffizienz
Update (04.03.2026): Förderung nach wie vor geöffnet, jedoch keine Antragstellung mehr für folgende Fördergegenstände möglich:
- Elektrifizierte Landmaschinen (und Landmaschinen, die ausschließlich erneuerbare Kraftstoffe nutzen)
- PV- Anlagen
-Elektrische Energiespeicher
Für folgende Komponenten ist eine Förderung in der landwirtschaftlichen Primärproduktion möglich:
Einzelmaßnahmen
- Kategorie B: 20 % Förderung, darunter zählen:
- Elektrische Motoren & Antriebe
- Pumpen
- Ventilatoren
- Reifendruckregelanlagen in Neumaschinen
- Elektrifizierte Kleinstmaschinen
- Kategorie C: 25 % Förderung, darunter zählen:
- Thermische Speicher
- Kategorie D: 30 % Förderung, darunter zählen:
- Vorkühler in Milchkühlanlagen
- Reifendruckregelanlagen zur Nachrüstung
CO2-Einsparinvestitionen nach Energieberatung
Hierfür ist die Beratung eines sachverständigen Energieberaters Voraussetzung. Bei Interesse gerne melden.
Mit bis zu 50 % Förderung
- Automatische Fütterung
Die tatsächliche Förderhöhe berechnet sich nach der jährlichen CO2-Einsparung und ist in den meisten Fällen niedriger.
Wichtig ist, dass die Auftragsvergabe erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides erfolgt. Bereits getätigte Investitionen können nicht gefördert werden.
Energieberatung
Die anschließende Abnahme durch eine sachverständige Person bei CO2-Einsparmaßnahmen wird anteilig mitgefördert.