Förderung
Bundesprogramm Energieeffizienz
Seit 05.11.2025 ist das Förderprogramm wieder geöffnet. Aufgrund der hohen Nachfrage empfehlen wir eine zeitnahe Antragstellung (es sind nur begrenzt Fördermittel verfügbar).
Für folgende Komponenten ist eine Förderung in der landwirtschaftlichen Primärproduktion möglich:
Einzelmaßnahmen (elektrische Energiespeicher werden nun unter 2.2. gefördert!)
- Kategorie A: 15 % Förderung, darunter zählen:
- Biokraftstoffe für Landmaschinen
- Kategorie B: 20 % Förderung, darunter zählen:
- Elektrische Motoren & Antriebe
- Pumpen
- Ventilatoren
- Reifendruckregelanlagen in Neumaschinen
- Elektrifiierte Kleinstmaschinen
- Kategorie C: 25 % Förderung, darunter zählen:
- Thermische Speicher
- Kategorie D: 30 % Förderung, darunter zählen:
- Vorkühler in Milchkühlanlagen
- Reifendruckregelanlagen zur Nachrüstung
- Kategorie E: 40 % Förderung, darunter zählen:
- Elektrifizierte Landmaschinen
CO2-Einsparinvestitionen nach Energieberatung
Hierfür ist die Beratung eines sachverständigen Energieberaters Voraussetzung. Bei Interesse gerne melden.
Mit bis zu 50 % Förderung
- Elektrische Energiespeicher
- Automatische Fütterung
Die tatsächliche Förderhöhe berechnet sich nach der jährlichen CO2-Einsparung und ist in den meisten Fällen niedriger.
Weitere Fördermöglichkeiten:
- Photovoltaikanlagen
- Kleinwindanlagen
- Wärmeerzeuger zur Umwandlung von Biomasse
- Wärmepumpen
- Wärmetauscher
Wichtig ist, dass die Auftragsvergabe erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides erfolgt. Bereits getätigte Investitionen können nicht gefördert werden.
Energieberatung
Die anschließende Abnahme durch eine sachverständige Person bei CO2-Einsparmaßnahmen wird anteilig mitgefördert.