Förderung

 

Bundesprogramm Energieeffizienz

Seit 05.11.2025 ist das Förderprogramm wieder geöffnet. Aufgrund der hohen Nachfrage empfehlen wir eine zeitnahe Antragstellung (es sind nur begrenzt Fördermittel verfügbar).

Änderung zum 11.12.2025: 

Elektrifizierte Landmaschinen werden ab Antragstellung 11.12.2025 mit 20 % statt mit 40 % gefördert

Grund ist das angekündigte Programm der landwirtschaftlichen Rentenbank zur Förderung der Markteinführung innovativer, alternativer Antriebssysteme für mobile Maschinen in der Agrarwirtschaft.
 

Informationen zur "Invetstitionsförderung von Maschinen sowie Tank- und Ladeinfrastrukturen zur Markteinführung alternativer Antriebstechnologien in der Landwirtschaft" findet ihr auf der Homepage der Rentenbank.

 

 

Für folgende Komponenten ist eine Förderung in der landwirtschaftlichen Primärproduktion möglich:

 

 

Einzelmaßnahmen (elektrische Energiespeicher werden nun unter 2.2. gefördert!)

  • Kategorie A: 15 % Förderung, darunter zählen:
    • Biokraftstoffe für Landmaschinen
  • Kategorie B: 20 % Förderung, darunter zählen:
    • Elektrische Motoren & Antriebe
    • Pumpen
    • Ventilatoren
    • Reifendruckregelanlagen in Neumaschinen
    • Elektrifizierte Kleinstmaschinen
    • Elektrifizierte Landmaschinen
  • Kategorie C: 25 % Förderung, darunter zählen:
    • Thermische Speicher
  • Kategorie D: 30 % Förderung, darunter zählen:
    • Vorkühler in Milchkühlanlagen
    • Reifendruckregelanlagen zur Nachrüstung

 

  

 

CO2-Einsparinvestitionen nach Energieberatung 

Hierfür ist die Beratung eines sachverständigen Energieberaters Voraussetzung. Bei Interesse gerne melden.

      

Mit bis zu 50 % Förderung

  • Elektrische Energiespeicher
  • Automatische Fütterung

Die tatsächliche Förderhöhe berechnet sich nach der jährlichen CO2-Einsparung und ist in den meisten Fällen niedriger.

Weitere Fördermöglichkeiten:

  • Photovoltaikanlagen
  • Kleinwindanlagen
  • Wärmeerzeuger zur Umwandlung von Biomasse
  • Wärmepumpen
  • Wärmetauscher

 Wichtig ist, dass die Auftragsvergabe erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides erfolgt. Bereits getätigte Investitionen können nicht gefördert werden.

          

 

Energieberatung

Die anschließende Abnahme durch eine sachverständige Person bei CO2-Einsparmaßnahmen wird anteilig mitgefördert.

          

 

 

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