Förderung

 

Bundesprogramm Energieeffizienz

 

Update (04.03.2026): Förderung nach wie vor geöffnet, jedoch keine Antragstellung mehr für folgende Fördergegenstände möglich:
- Elektrifizierte Landmaschinen (und Landmaschinen, die ausschließlich erneuerbare Kraftstoffe nutzen)
- PV- Anlagen
-Elektrische Energiespeicher

 

 

Für folgende Komponenten ist eine Förderung in der landwirtschaftlichen Primärproduktion möglich:

 

 

Einzelmaßnahmen

  • Kategorie B: 20 % Förderung, darunter zählen:
    • Elektrische Motoren & Antriebe
    • Pumpen
    • Ventilatoren
    • Reifendruckregelanlagen in Neumaschinen
    • Elektrifizierte Kleinstmaschinen
  • Kategorie C: 25 % Förderung, darunter zählen:
    • Thermische Speicher
  • Kategorie D: 30 % Förderung, darunter zählen:
    • Vorkühler in Milchkühlanlagen
    • Reifendruckregelanlagen zur Nachrüstung

 

  

 

CO2-Einsparinvestitionen nach Energieberatung 

Hierfür ist die Beratung eines sachverständigen Energieberaters Voraussetzung. Bei Interesse gerne melden.

      

Mit bis zu 50 % Förderung

  • Automatische Fütterung

Die tatsächliche Förderhöhe berechnet sich nach der jährlichen CO2-Einsparung und ist in den meisten Fällen niedriger.

 

Wichtig ist, dass die Auftragsvergabe erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides erfolgt. Bereits getätigte Investitionen können nicht gefördert werden.

          

 

Energieberatung

Die anschließende Abnahme durch eine sachverständige Person bei CO2-Einsparmaßnahmen wird anteilig mitgefördert.

          

 

 

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